Luftverkehr
Mit dem Begriff Luftverkehr wird jede Beförderung von Personen, Fracht oder Post auf dem Luftweg umschrieben, die insbesondere durch Flugzeuge vorgenommen wird. Als Teil des Luftverkehrs gelten jedoch auch alle mit der Beförderung zumindest mittelbar verbundenen Dienstleistungen wie z.B. eine Mahlzeit im Flugzeug. Dem Luftverkehr kommt weltweit herausragende Bedeutung zu, da auf diesem Weg große Distanzen in verhältnismäßig geringer Zeit zurückgelegt werden können. Sowohl die Infrastruktur eines Landes, als auch die Wirtschaft wird daher enorm vom Luftverkehr beeinflusst. Dies muss umso mehr gelten, wenn es sich um ein flächenmäßig großes Land wie z.B. die USA oder China handelt, das eine starke Import-Export Wirtschaft betreibt.
Definition
Unter Luftverkehrsrecht versteht man die Gesamtheit der rechtlichen Sonderregelungen, die sich auf Luftfahrt, Luftfahrzeuge und den Luftraum in seiner Eigenschaft als Element der Luftfahrt beziehen.
Die privatrechtlichen Regelungen des Luftverkehrs befassen sich mit der internationalen und nationalen Beförderung von Personen inklusive ihres Reisegepäcks und Frachtgüter. Das öffentlich-rechtliche Luftverkehrsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Zulassung und dem Betrieb von Fluggeräten, den Erlaubnissen für das Luftfahrtpersonal, der Genehmigung von Flugplätzen und den Tarifen. Es beschäftigt sich somit vornehmlich mit der Gefahrenabwehr im Flugrecht. Der einzelne Fluggast ist direkt betroffen von den privatrechtlichen Normen des Luftverkehrs, die sich hauptsächlich mit Haftungsfragen befassen.
Kategorisierung des Luftverkehrs
Es gibt verschiedene Ansätze den Luftverkehr zu systematisieren und kategorisieren. Zum einen kann eine Beurteilung nach geographischen Überlegungen vorgenommen werden, zum anderen kann jedoch auch nach Transportobjekt, Zweckbestimmung, Streckenlänge, Regelmäßigkeit der Flugverbindung und Flugzeugart differenziert werden.
Geographische Kategorisierung
Bei der geographischen Kategorisierung wird zwischen regionalen, kontinentalen und interkontinentalen Flügen unterschieden. Als regional gilt jeder innerstaatliche Flug wie z.B. von Frankfurt nach München, bei kontinentalen Flügen wird zumindest eine Staatengrenze überquert und interkontinentale Flüge sind solche, die über eine Kontinentalgrenze hinweggehen, beispielsweise ein Flug von Frankfurt nach New York (Europa -> Nordamerika).
Kategorisierung nach Transportobjekt
Zu den Transportobjekten zählen Personen-, Fracht- und Postluftverkehr.
Kategorisierung nach Zweckbestimmung
Mit einem Flug können verschiedene Zwecke verfolgt werden. Während die meisten Flüge gewerblicher Natur, also gegen Entgelt durchgeführt sein dürften, gibt es auch nichtgewerbliche Flüge, wie etwa nach Erwerb des Flugscheins ein eigener Flug als PrivatpilotIn. Ein wenig mehr Beachtung kommt in der Praxis freilich der Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem sowie zivilem und militärischem Luftverkehr zu, zumal in diesen Fällen zum Teil andere Rechtsgrundlagen angewendet werden müssen. Der zivile Luftverkehr selbst wiederum lässt sich in Linien-/Charterflüge und den Verkehr der Allgemeinen Luftfahrt unterteilen. Allein in Anbetracht der Anzahl der Luftbewegungen und Luftfahrzeuge ist die Allgemeine Luftfahrt sogar der größere Bereich des zivilen Luftverkehrs. Lediglich bei der Menge der Passagiere und der transportierten Fracht kann die Allgemeine Luftfahrt verständlicherweise nicht mit dem Linien-/Charterverkehr mithalten.
Kategorisierung nach Streckenlänge
Bei den Flugstrecken wird zwischen Kurz-, Mittel- und Langstrecke differenziert, allerdings gibt es bisher keine einheitliche Definition zur Abgrenzung. Einen guten und vor allem praxisrelevanten Anhaltspunkt gibt jedoch die EG-Verordnung 261/2004, die in Fällen von Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung verschiedene Streckenlängen als Parameter für die Höhe eines Ausgleichsanspruchs angibt. Demnach handelt es sich bei Flugstrecken bis 1500 Kilometer um eine Kurzstrecke, bei 1500 bis 3500 Kilometern um eine Mittelstrecke und ab 3500 Kilometern um eine Langstrecke.
Kategorisierung nach Regelmäßigkeit
Wird ein bestimmter Flug regelmäßig durchgeführt, so handelt es sich um Linienverkehr. Sollte diese Regelmäßigkeit fehlen, so handelt es sich bloß um Gelegenheitsverkehr. Diese Abgrenzung ist jedoch mitunter schwierig, da z.B. vielen Charterflügen, die prinzipiell Teil des Gelegenheitsverkehrs sind, eine gewisse Regelmäßigkeit nicht abzusprechen ist.
Kategorisierung nach Flugzeugart
Grundsätzlich können bei der Differenzierung nach Flugzeugart zwei Kriterien herangezogen werden, nämlich zum einen die Verwendung des Flugzeugs und zum anderen die Antriebsart des Flugzeugs. Im Luftverkehr werden grundsätzlich drei verschiedene Flugzeugtypen verwendet: reine Passagierflugzeuge, reine Frachtflugzeuge und schlussendlich ist auch ein Mix aus Passagier- und Frachtflugzeug möglich.
Fluglinienverkehr
Der Fluggast ist Vertragspartner eines Luftfahrtunternehmens, das eine besondere Genehmigung nach §§ 20, 21 LuftVG, §§ 61-65 LuftVZO iVm VO (EWG) Nr. 2407/ 92 bedarf. Die Kriterien des Flugverkehrs sind in § 21 LuftVG festgelegt.
Gewerblicher Gelegenheitsverkehr
Gewerblicher Gelegenheitsverkehr ist der Verkehr, der als gewerblicher Luftverkehr verstanden werden kann, sofern nicht Personen oder Sachen auf bestimmten Linien öffentlich und regelmäßig befördert werden. Im Bereich der Pauschalreise hat der Charterflug eine hohe Bedeutung. Der Reiseveranstalter schließt mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen einen Chartervertrag, um so ein Beförderungsmittel zu sichern.
Rechtsgrundlagen
Entsprechend der großen Bedeutung des Luftverkehrs, gibt es auch ein reges Interesse an seiner ordnungsgemäßen Regulierung. Von daher existieren sowohl völkerrechtliche, als auch europäische und innerstaatliche Rechtsgrundlagen für den Betrieb des Luftverkehrs. Von großer völkerrechtlicher Bedeutung ist etwa das Montrealer Übereinkommen, welches verschiedene Haftungsfragen im internationalem zivilen Luftverkehr regelt. Grundlage des internationalen Luftverkehrs sind aber vor allem auch die auf die ICAO (International Civil Aviation Organisation) zurückgehenden Freiheiten der Luft, welche einen Regelungskodex für die jeweils betroffenen Parteien beinhalten und größtenteils völkerrechtlich ausgestaltet sind. Im wesentlichen gibt es dabei neun unterschiedliche Rechte und Freiheiten, die sich die Vertragspartner geben können wie z.B. ein Recht auf Überflug eines Landes.
Da die Lufthoheit eines jeden Staates international allgemein anerkannt ist, müssen solche Rechte und Freiheiten explizit gewährt werden, was dazu führt, dass zahllose völkerrechtliche Verträge zwischen den Einzelstaaten entstanden sind. In Europa hat jedoch die Europäische Union zur Vereinfachung dieses Vertragszwangs beigetragen und 1993 einen einheitlichen Luftverkehrsmarkt eingeführt. Auch das deutsche Flugrecht ist zum Teil noch weiter vom Recht der Europäischen Union beeinflusst, so ist etwa die gewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen in einer europäischen Verordnung geregelt und auch die europäischen Fluggastrechte richten sich nach der EG-Verordnung 261/2004. Davon abgesehen bilden in Deutschland vor allem das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) wichtige rechtliche Grundlagen für den Betrieb des Luftverkehrs.
Organisation der Luftraumnutzung in Deutschland
In Folge der Rechtsgrundlagen für die Nutzung des Luftverkehrraumes ist die Benutzung von Fluhäfen durch verschiedene Genehmigungen und Zulassungen beschränkt, so dass von vornherein nur eine bestimmte Personen- und Gesellschaftsgruppe zur Nutzung berechtigt ist. Die Luftraumnutzung selbst wird durch die Flugsicherung gesteuert, welche eine große Verantwortung für einen reibungslosen Luftverkehr trägt. Eine besondere Erlaubnis zum Starten und Landen wird zudem auf Flughäfen benötigt, die auf Grund der hohen Nachfrage stark ausgelastet sind. Fluggesellschaften brauchen daher einen sogenannten Slot d.h. eine von der IATA zugeteilte Zeitnische für Start und Landung. Bei den deutschen Flughäfen, die von dieser Regelung betroffen sind, handelt es sich um Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart.