Luftraum

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Zum Luftraum eines Staates gehört der gesamte Luftraum über dem zugehörigen Land- und Seegebiet.
Bezüglich der horizontalen Ausdehnung des Luftraumes definiert das internationale Recht den Begriff des souveränen Luftraumes eines Staates entsprechend der maritimen Interpretation als einen 12 Kilometer langen Raum von der nationalen Küste. Der Luftraum, der nicht innerhalb der Grenzen eines Staates liegt, gilt als international analog zum „hohen See“ im Seerecht. Durch internationale Abkommen kann einem Staat das Recht gewährt werden, den internationalen Luftraum oder dessen Teile zu kontrollieren. Zum Beispiel, die USA übernimmt die Flugsicherung über einen großen Teil des Pazifiks, obwohl dieser Luftraum international ist und sich in keinem Hoheitsgebiet befindet.
Die vertikale Dimension des Luftraumes wird in keinem internationalen Übereinkommen festgelegt. Vorschläge reichen von 30 Kilometern (maximale Höhe für ein Flugzeug oder ein Luftballon) bis hin zu 160 Kilometern (minimale Höhe einer stabilen Umlaufbahn). Der internationale Luftsportverband „Fédération Aéronautique Internationale“ hat die Kármán-Linie (die Höhe, auf der die Luftfahrt von der Raumfahrt differenziert wird) auf 100 Kilometer über dem Meeresspiegel festgelegt, während in den USA diese Grenze bereits bei 80 Kilometern liegt.
Der private Luftraum, das heißt der Luftraum über einem Privatgrundstück, gehört dem Eigentümer des Grundstücks. Das Luftverkehrsgesetz schreibt jedoch vor, dass das Überfliegen eines Privatgrundstückes vom Eigentümer nicht verboten werden kann.
Unter Lufthoheit oder Luftsouveränität versteht man das Recht eines Staates, die Nutzung seines Luftraumes zu gestalten und darüber unabhängig zu entscheiden.

Europäische Luftraumstruktur

Kontrollierter Luftraum ist der Luftraum mit festgelegten Dimensionen, in dem Flugverkehrskontrolldienstleistungen erbracht werden. Das Ausmaß der Kontrolle variiert je nach der Luftraumklasse. Kontrollierter Luftraum existiert in der Regel in Gebieten mit hohem Flugvekehrsaufkommen (in der Nähe von stark frequentierten Flughäfen), wo Flüge unter Sichtflugregeln durchgeführt werden und daher ein besonders hohes Maß an Sicherheit notwendig ist.
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation teilt den Luftraum abhängig von der Art, wie der jeweilige Luftraum kontrolliert wird, in 7 verschiedene Klassen. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der einzelnen Luftraumklassen sind: Flughöhe, Kombination aus Sicht- und Instrumentenflügen, Kontrollierbarkeit durch Flugverkehrskontrolle sowie Art und Ausmaß der Staffelung.

  • A:
    • Kontrollierter Luftraum, in dem ausschließlich gestaffelte Flüge nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden dürfen. Die Entscheidungskompetenz obliegt der zuständigen Flugverkehrskontrolle.
  • B:
    • Der Luftraum der Klasse B wird ebenfalls kontrolliert. Es sind Flüge sowohl nach Instrumenten- als auch nach Sichtflugregeln erlaubt.
  • C und D:
    • Im Luftraum der Klasse werden Flüge nach beiden Flugregeln ausgeführt. Die Staffelung erfolgt abhängig von den anzuwendenden Flugregeln.
  • E:
    • In diesem Luftraum sind sowohl Flüge nach Instrumenten- als auch nach Sichtflugregeln erlaubt, jedoch ist für die Flüge nach Instrumentenflugregeln eine Genehmigung der Flugverkehrskontrolle einzuholen. Es werden nur Instrumentenflüge gestaffelt.
  • F:
    • Der Luftraum F wird nicht mehr kontrolliert. Sowohl Sicht- als auch Instrumentenflüge sind erlaubt, es darf sich jedoch maximal ein Instrumentenflug in dem Gebiet befinden.
  • G:
    • Der Luftraum G wird nicht kontrolliert, beide Arten des Flugverkehrs sind erlaubt.

Die wichtigsten Luftraumklassen in Deutschland, in denen der Großteil des Flugverkehrs abläuft, sind C, D und E.
Gemäß der Luftverkehrsordnung müssen alle Luftfahrzeuge unabhängig von der Luftraumklasse, in der sie sich aufhalten, Sicherheitsmindesthöhen einhalten. Je nach Art des überflogenen Geländes müssen zwischen 150 und 600 m über dem höchsten Hindernis oder über Grund eingehalten werden.
Für die zivile Luftraumüberwachung ist hauptsächlich die Flugverkehrskontrolle zuständig. Der Luftraum wird in Sektoren unterteilt, die Überwachung erfolgt unter Einsatz von Radartechnik. Durch die Luftraumüberwachung wird zum einen die Gefahr der Kollision zwischen einzelnen Flugobjekten und dem Boden abgewehrt, zum anderen werden so Flugdaten für spätere Erhebung von Luftverkehrsgebühren gesammelt.

Beschränkungen

Es existieren sogenannte Gefahrengebiete, in denen der Durchflug entweder einer Sondergenehmigung unterliegt oder gänzlich verboten ist. Gefahrengebiete können auch außerhalb des Territoriums eines Staates liegen. Sie können räumlich und zeitlich begrenzt sein. Die Gefahr für die allgemeine Luftfahrt besteht darin, dass in diesen Gebieten oft militärische Kampf- und Schießübungen durchgeführt werden.
Im Gegensatz zu Gefahrengebieten liegen andere Territorien mit beschränktem Luftverkehr meist innerhalb des Hoheitsgebietes eines Staates.
Die einzelnen Arten von Luftraumgebieten bzw. Luftraumklassen werden in den Luftfahrtkarten, die zur Planung von Flugrouten herangezogen werden, unterschiedlich gekennzeichnet.

Flugbeschränkungsgebiet

Ein Flugbeschränkungsgebiet ist ein begrenzter Luftraum, in dem besondere restriktive Bedingungen für den Luftverkehr gelten. Flugbeschränkungsgebiete werden räumlich definiert, sie befinden sich im Hoheitsgebiet eines Staates und sind temporär oder konstant für den Flugverkehr geschlossen. Diese Gebiete werden aufgebaut, um wichtige Objekte auf dem Boden zu schützen oder weil durch die Bodenanlagen Gefahren für den Flugverkehr bestehen. Zeitweise kann der Luftraum bei großen Veranstaltungen gesperrt werden.
Um Durchflüge durch ein Flugbeschränkungsgebiet zu tätigen, bedarf es einer Genehmigung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit, der örtlichen Stelle für die Flugverkehrskontrolle und eventuell von zuständiger Behörde, die die Beschränkung auferlegt hat. Das Durchfliegen eines Flugbeschränkungsgebietes ohne erforderliche Erlaubnisse kann zu Geld- oder Freiheitsstrafe führen.

Luftsperrgebiet

Die Bezeichnung Luftsperrgebiet bezieht sich auf einen Bereich des Luftraumes, in dem aufgrund von Sicherheitsbedenken kein Flugbetrieb zugelassen ist. Es unterscheidet sich von Flugbeschränkungsgebieten dahin gehend, dass das Durchfliegen eines Luftsperrgebietes in der Regel dauerhaft und für alle Luftfahrzeugtypen gänzlich untersagt ist und nicht durch die Flugverkehrskontrolle oder andere Kontrollorgane der Luftfahrt freigegeben werden kann. Gemäß der allgemeinen Definition, ein Luftsperrgebiet ist ein räumlich klar definierter Luftraum, der durch einen Bereich auf dem Boden bedingt wird, der für das Überfliegen von Luftfahrzeugen gesperrt ist. Luftsperrgebiete werden aus Sicherheitsgründen eingerichtet.
Das Einrichten eines Luftsperrgebietes ist in Deutschland grundsätzlich möglich, von der Möglichkeit wird jedoch bislang kein Gebrauch genommen. In Europa existieren Luftsperrgebiete in Frankreich, Finnland, Griechenland, Ungarn und Großbritannien. Weitere Luftsperrgebiete gibt es in Australien, Kuba, Indien, Israel, Pakistan, Peru, Russland, Sri Lanka und Taiwan.

Flugverbotszone

Flugverbotszonen sind Gebieten oder Flächen, in denen das Überfliegen von jeglichen Luftfahrzeugen verboten ist. Der Unterschied zu Luftsperrgebieten besteht darin, dass Flugverbotszonen nicht notwendigerweise im Hoheitsgebiet eines bestimmten Staates liegen müssen.
Laut Gründungsvertrag der Vereinten Nation können Flugverbotszonen mit Beschluss des Sicherheitsrates der UN als eine der friedenserzwingenden Maßnahmen eingerichtet werden. Luftfahrzeuge, die in eine Flugverbotszone eindringen, können je nach den Bedingungen, die in dem entsprechenden Gebiet herrschen, abgeschossen werden.
Im Jahr 1991 konnten die USA, Großbritannien, Frankreich, Türkei und andere Staaten im irakisch-kurdischen Konflikt eine Flugverbotszone für irakische Luftfahrzeuge erwirken. Das Ziel war, einen möglichen Bomben- oder Chemiewaffenangriff gegen das kurdische Volk abzuwehren. Das Verbot wurde 2003 aufgehoben. Auch während des Bürgerkrieges in Libyen im Jahr 2011 wurde für mehrere Monate eine Flugverbotszone eingerichtet.

Siehe auch

Urteile und Rechtsprechung