Flugsicherung
Die Flugsicherung ermöglicht einen geordneten und gefahrenfreien Betrieb der Luftverkehrsindustrie. Die zuständigen Stellen unterscheiden sich nach Region und nach Flughöhe. In Deutschland ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH seit 1993 im Dienst. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen sowie Flugverkehrskontrolle als auch technische Einrichtungen und Anlagen, wissenschaftliche Arbeit, Statistiken und militärische Flugsicherung. Im Zusammenhang mit dem Projekt der EU-Regierung Single European Sky soll aber zukünftig die Anzahl der Flugsicherungsstellen in Europa reduziert werden, um Kosten und Verzögerungen zu reduzieren.
Geschichte
Der Vorreiter für die Flugsicherung in Deutschland war der Luftfahrer-Warndienst aus dem Jahr 1910, der Piloten telegrafisch Wetterwarnungen zukommen ließ. 1927 wurde durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum ersten Mal eine "Zentralstelle für Flugsicherung" errichtet. 1933 wurde diese in das Reichsamt für Flugsicherung umgeformt und ein Jahr später in das Reichsluftfahrtministerium eingeordnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Alliierten die Flugsicherungsdienste übernommen, die 1953 wieder an die Bundesrepublik Deutschland abgegeben worden waren. Von dem Zeitpunkt war die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) für die Leitung der Luftfahrzeuge über Deutschland zuständig. 1990 hat die BFS auch das staatliche Unternehmen der DDR Interflug übernommen. Drei Jahre später wurde daraus schließlich die DFS gebildet, deren alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Neben DFS sind in Deutschland weitere fünf Organisationen in der Flugsicherung tätig – Astro Control, TTC, Airbus Finkenwerder, City-Airport-Mannheim und Flughafen Lahr. Die Kernaufgabe der Flugsicherung ist die Kontrolle des Luftraumes, um Zusammenstöße zu vermeiden. Darin liegt der Unterschied zur Luftsicherheit, die sich auf Abwehr von Einwirkungen und Gefahr durch Dritte konzentriert. Die rechtliche Grundlage für alle flugsicherungsrelevanten Aspekte bildet das Luftverkehrsgesetz.
Aufgaben
Planung, Vorbereitung und Überwachung der Flüge
Optimierung der Abläufe hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Umwelt
Kommunikation mit verschiedenen Flugsicherungsstellen
Betrieb von Flugsicherungssystemen
Zuweisung von Strecken, Abflugzeiten, Geschwindigkeiten
Im Hinblick auf die Vermeidung von Zusammenstößen der Luftfahrzeuge in der Luft ist es wichtig, den gesamten Flugverkehr räumlich (horizontal und vertikal) sowie zeitlich zu teilen. Es gibt feste Sicherheitsabstände, die niemals verletzt werden dürfen, es sei denn, die Abstände müssen vom Piloten aufgrund besonderer Vorkommnisse selbst eingeschätzt werden.
Flugsicherungsgesetz
2007 sollte die DFS Deutsche Flugsicherung per Gesetz privatisiert werden bzw. allgemein die Flugsicherung in Deutschland. Durch Änderungen im Grundgesetz ist es dem Staat bereits möglich, Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung an andere Organisationen zu übergeben. Das neue Gesetz hätte es ferner ermöglicht, einen großen Anteil an der DFS zu verkaufen und Betriebsstellen ins Ausland auszulagern. Stattdessen sollte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Überwachung auf nationaler Ebene durchführen. Nach dem Veto des Bundespräsidenten Horst Köhler wurde das Grundgesetz im August 2009 so geändert, dass von nun an nach dem EU-Recht anerkannte ausländische Flugsicherungsunternehmen in Deutschland zugelassen sind und die Diskussion um das neue Flugsicherungsgesetz ging in die neue Runde.
Links
DFS Homepage