Check-in

Aus PASSAGIERRECHTE
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Begriff

Als Check-in wird meistens der Abfertigungsvorgang für Flug- oder Hotelgäste bezeichnet, bei dem die Registrierung des Gepäcks bzw. die Aufnahme des Gastes erfolgt.

Vorgehensweise bei Flugreisen

Beim Check-in am Flughafen wird bei der Vorlage des Tickets ein Sitzplatz im Flugzeug zugewiesen, das Gepäck gewogen und registriert und die Boardkarte mit dem Gepäckschein ausgehändigt. Der Gepäckschein dient der eindeutigen Identifizierung des jeweiligen Gepäckstückes für den Fall des Verlustes. Die Abfertigung kann vom Personal der Fluggesellschaft, des Flughafens oder eines anderen Unternehmens übernommen werden. In jedem Fall erhalten Check-in-Schalter meistens die Kennzeichnung der jeweiligen Fluggesellschaft. In der Regel werden so viele Schalter besetzt, wie es Beförderungsklassen bei dem entsprechenden Flug gibt. Dadurch können die Wartezeiten im Allgemeinen verringert und den Passagieren der höheren Beförderungsklassen eine bevorzugte Behandlung gewährleistet werden. Es ist jedoch auch möglich, dass Fluggäste der Economy-Klasse am Business-Class-Schalter empfangen werden, um die Bildung von Warteschlangen zu minimieren. Seit einiger Zeit gibt es auch Check-in-Automaten, bei denen Reisende selbst ihre Daten eingeben und Sitzplätze auswählen können. Das Gepäck kann dann, falls vorhanden, an den sogenannten Drop-off-Schaltern abgegeben werden, wo die Wartezeit vergleichsweise gering ist. Es gibt aber auch Flughäfen, die keine Schalter für bereits eingecheckte Fluggäste bereitstellen, sodass der Check-in mittels Automaten dort nur für Passagiere ohne Gepäck wirklich sinnvoll ist.


Online-Check-in

Es wird immer üblicher vor allem von den Fluggesellschaften, die internationale Flüge durchführen, den Check-in per Internet anzubieten. Dem Fluggast werden nach Eingabe seiner Reisedaten Sitzplätze im Flugzeug zur Auswahl gestellt und anschließend die Bordkarte, die entweder ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät gespeichert werden kann. Das Ausdrucken der Bordkarte ist aber in diesem Schritt nicht immer von zentraler Bedeutung, da beim Aufgeben des Gepäcks immer eine Bordkarte, falls notwendig, ausgehändigt werden kann, andernfalls sollte die Bordkarte durch den Fluggast selbst ausgedruckt werden. Der Online-Check-in ist, genauso wie Check-in-Automaten, dann am meisten sinnvoll, wenn der Fluggast kein Gepäck aufzugeben hat, oder der Flughafen über Drop-off-Schalter verfügt. Der Online-Check-in ist meistens 24 Stunden vor dem Abflug verfügbar.

Check-in im Hotel

Bei einem Hotelaufenthalt wird unter dem Check-in der Registrierungsvorgang an der Rezeption verstanden. Dabei werden die Personalien des Gastes aufgenommen, der Zimmerschlüssel überreicht sowie besondere Wünsche aufgenommen. Der Gast wird dabei auf die Besonderheiten des Hotels aufmerksam gemacht, z. B. Frühstückszeiten, Pool, Bar oder weitere Services.

Probleme beim Check-in

Insbesondere bei Flugreisen können beim Check-in Probleme auftreten. Es kann passieren, dass das Gewicht des Gepäcks das zulässige Gesamtgewicht übersteigt. Die Grenze liegt meistens bei 20 bis 23 Kilogramm. Die Zuschläge für das Übergepäck können teilweise sehr hoch sein. Bei Billigfluggesellschaften wird ferner die Bezahlung für jedes Gepäckstück praktiziert, egal wie viel es wiegt.

Ferner kann es vorkommen, dass der Fluggast wegen Überbuchung keinen Platz im gebuchten Flug bekommt. Bei der Überbuchung werden von den Fluggesellschaften durchschnittlich 10% mehr Sitzplätze zur Buchung angeboten, als tatsächlich vorhanden sind, da es statistisch gesehen immer Passagiere gibt, die ohne Stornierung zum Flug nicht erscheinen. Die Überbuchung ist zwar erlaubt, jedoch haften die Fluggesellschaften laut der Fluggastrechteverordnung in solchen Fällen. Sie sind dann verpflichtet, sich um einen zeitnahen Alternativflug in der gleichen oder höheren Beförderungsklasse zu bemühen. Außerdem sind Fluggäste dann je nach Situation berechtigt, Ausgleichs- bzw. Unterstützungsleistungen zu verlangen, z. B. für Verpflegung, Hotelkosten, Transport vom Flughafen zum Hotel.

Darüber hinaus kann es passieren, dass durch einen leitungsbedingten Ausfall sowohl der primär als auch der back-up Systeme, sämtliche Check-In-Schalter einer Fluggesellschaft über mehrere Stunden ausfallen. Damit müssten z.B. alle Bordkarten per Hand ausgefüllt werden. Verpasst ein Fluggast dadurch seinen Flug, hat er keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft, da es sich beim Ausfall sowohl der primär als auch der back-up Systeme um einen außergewöhnlichen Umstand handelt; vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017, Az.: 5 S 142/17.


Verspätung von Fluggästen

Ist einem Reisenden klar das er sich aus bestimmten Gründen nicht rechtzeitig zum Check-In am Flughafen einfinden kann und ruft er daher seinen Reisevermittler mit der Bitte an dafür zu sorgen, dass der Check-In-Schalter länger geöffnet ist, so trifft den Reisevermittler nicht die Pflicht dies auch tatsächlich zu tun.

Auch eine Abflugverspätung des Flugzeugs führt nicht zu der Pflicht, den Check-In-Schalter entsprechend länger offen zu halten bzw. wieder zu öffnen.

So hat es das LG Frankfurt mit seinem Urteil vom 26.11.2015 entschieden (Az.: 2-24 O 95/15).

Siehe auch: Verspätetes Erscheinen mancher Fluggäste am Flughafen

Siehe auch

Flug
Flugpreis

Urteile und Rechtsprechung

Urteil vom Amtsgericht Frankfurt am Main vom 25.01.2001 Ausgleichszahlung bei Umbuchung