Blow-ups (Hitzeschaden)

Aus PASSAGIERRECHTE
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Unter Blow-ups werden Abplatzungen, Aufwölbungen, das Übereinanderschieben und im Endeffekt das plötzliche Ausknicken einzelner Betonfahrbahnplatten verstanden, die als Folge von langanhaltend hohen Temperaturen hervorgerufen werden können. Dieser Hitzeschaden (oder auch Hitzeaufbruch) tritt nur bei Fahrbahnen aus Beton auf – Asphaltfahrbahnen sind nicht betroffen. In den Medien werden die Blow-ups auch als Fahrbahnsprengung bezeichnet.

Physikalischer Vorgang

Durch eine länger anhaltende Hitzeperiode erfolgt eine erhöhte Einwirkung der Sonnenstrahlung auf die Betonplatten. Die Temperatur der Plattenoberseite steigt so stark an, dass eine Wärmeausdehnung hervorgerufen wird. Die Hitzeeinwirkung auf die Plattenunterseite ist deutlich geringer, so dass diese eine geringere Ausdehnung erfährt. Die Dehnungsunterschiede ziehen Plattenaufwölbungen als Folge nach sich. Die Platte kann sich nur soweit ausdehnen, wie es der Fugenraum zulässt. Ist diese Ausdehnungsgrenze erreicht, treten Druckspannungen auf, die bei steigender Temperatur zunehmen. Ab einem gewissen Punkt, welcher von Faktoren wie Herstellungsqualität, Plattendicke und Verkehrslasten abhängig ist, kann die Betonplatte diese Spannungen nicht mehr aufnehmen und bricht auf.

Blow-up-Vorfälle an Flughäfen

Die Blow-up-Phänomene sind bisher von alten Autobahnen bekannt. Im Sommer 2018 kam es jedoch auch zu der Zerstörung von Rollfeldern durch die langanhaltenden Rekordtemperaturen. Die Betonplatten der Start- und Landebahnen in Deutschland sind, im Gegensatz zu Rollfeldern in heißeren Klimazonen, nicht auf so hohe Temperaturen ausgelegt, sondern eher auf Aspekte wie Frostsicherheit und heftige Niederschläge.

Flughafen Hannover

Im Juli 2018 kam es zu Blow-ups auf einer der Start- und Landebahn des Flughafens Hannover. Durch die langanhaltende Hitzeperiode in Deutschland erreichten die Rollbahnen über 60°C. Infolgedessen kam es zu Fahrbahnschäden, die der Verkehrsleiter bei einer Routinekontrolle entdeckte. Dieser Vorfall wurde sofort gemeldet und verursachte eine 11-stündige Pausierung des Flugbetriebes. Im Normalfall hätte der Fahrbahnschaden den Flugverkehr nicht so erheblich beeinträchtigt, jedoch ist das zweite Rollfeld in Hannover zu dem Zeitpunkt wegen Sanierungsarbeiten gesperrt gewesen. Die Spezialisten der Fahrbahnerneuerung waren somit aber schon vor Ort und konnten demnach sofort mit der Schadensbehebung beginnen. 28 Starts und Landungen mussten in der Zwischenzeit gestrichen werden. Andere betroffene Flugverbindungen mussten an anderen Flughäfen starten und landen. Etwa 15.000 Passagiere wurden von dem Hitzeschaden gestoppt. Einige mussten circa 30 Stunden auf einen Ersatzflug warten und verbrachten die Nacht unfreiwillig am Flughafen Hannover, wo Feldbetten als Notmaßnahme aufstellt wurden. Die Betroffenen sind verärgert und die juristische Verantwortung bis dahin nicht geklärt. In naher Zukunft wurden bei Rekordtemperaturen die Rollfelder bewässert, um Blow-ups temporär vorzubeugen.

Rechtslage bei Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch Blow-ups

Im Rechtsstreit müssen verschiedene Sachverhalte berücksichtig werden. Beruft sich das Luftfahrtunternehmen auf einen Blow-up als außergewöhnlichen Umstand, muss geprüft werden, ob diese Situation nicht Teil der normalen Ausübung der Luftfahrttätigkeit ist. Weiterhin ist zu prüfen, dass aus diesem Grund im konkreten Fall ein sicherer Start oder eine sichere Landung nicht möglich war und alle zumutbaren Maßnahmen bis zum Erreichen des Ankunftsortes in Betracht gezogen wurden, worunter u.a. zweifellos eine das Unternehmen möglicherweise wirtschaftlich belastende Umbuchung auf ein konzernfremdes Unternehmen zu zählen ist. Auch ist zu erwähnen, dass die fehlende Beherrschbarkeit eines Umstandes allein nicht automatisch für eine Einordnung als außergewöhnlich spricht. Es kann keine verallgemeinernde Beurteilung gefasst werden, weshalb die Rechtslage im Einzelfall zu klären ist.

Siehe Auch