Außergewöhnlicher Umstand
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Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 VO-EG Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) , aufgrund dessen die Fluggesellschaft nicht zur Leistung von Ausgleichszahlungen verpflichtet ist.
Siehe: Außergewöhnliche Umstände.