Ist ein Vogelschlag höhere Gewalt?

Aus PASSAGIERRECHTE
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Definition Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist immer dann anzunehmen, wenn Umstände auf einem betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführten Ereignis beruhen, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar war, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

Vogelschlag als höhere Gewalt

Der Entscheidung des EuGH zufolge handelt es sich bei einem Vogelschlag um einen außergewöhnlichen Umstand. Hat ein Flugzeug also aufgrund eines Vogelschlags Verspätung, dann hat der von der Verspätung betroffene Fluggast keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung. Begründet wird dies damit, dass ein Vogelschlag außerhalb der Kontrolle eines Luftfahrtunternehmens liegt. So liegt laut dem EuGH bei einem technischen Problem kein außergewöhnlicher Umstand vor, jedoch ist ein Vogelschlag als höhere Gewalt anzusehen.