Europäischen Verordnungen

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Eine europäische Verordnung ist ein von der Europäischen Union erlassener Rechtsakt mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Da die Befugnis Verordnungen zu erlassen sich aus Art. 288 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und somit aus europäischem Primärrecht ergibt, handelt es sich bei der Verordnung selbst um Sekundärrecht, das nicht gegen das ranghöhere europäische Primärrecht verstoßen darf. Medial erlangen einzelne Verordnungen immer wieder besondere Aufmerksamkeit, da sie wie etwa die sogenannte Bananenverordnung als Beispiel für den angeblichen Regulierungswahn der EU herangezogen werden. Besondere Bedeutung für das Reise- und Flugrecht hat die EG-Verordnung Nr. 261/2004, welche die Rechte des Fluggastes bei Nichtbeförderung, Verspätung und Annullierung des Fluges regelt.