Teilstrecken
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Findet eine Beförderung des Fluggastes nicht auf direktem Wege, sondern durch mehrere, miteinander verbundene Flüge statt, dann stellt jeder einzelnene Flug eine Teilstrecke dar. Dazu ist es nicht notwenig, dass alle Teilstrecken mit dem gleichen Flugzeug oder von der gleichen Airline geflogen werden.
Ansprüche sind im Haftungsfall grundsätzlich gegen den ausführenden Luftfrachtführer zu stellen, dessen Teilstrecke es betrifft.