Wie Entschädigung bei Flugverspätung?

Aus PASSAGIERRECHTE
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Definition Flugverspätung

Von einer Flugverspätung ist immer dann auszugehen, wenn der geplante Flug zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet, als ursprünglich vorgesehen war.

Entschädigung bei Flugverspätung

Hat der Flug eines Fluggastes eine Verspätung von mehr als 3 Stunden, dann kann der betroffene Fluggast seine Rechte aus der europäischen Fluggastrechteverordnung geltend machen. Je nach der Entfernung der Flugstrecke und der Höhe der Verspätung stehen dem betroffenen Fluggast Ausgleichszahlungen zu. Die Höhe der Ausgleichszahlungen bewegt sich zwischen 250 und 600 Euro. Weiterhin steht dem von einer Verspätung betroffenen Fluggast das Recht auf Betreuungsleistungen zu. Ein Recht auf Ausgleichszahlungen steht dem Fluggast bei Verspätungen nur dann nicht zu, wenn ein außergewöhnlicher Umstand der Grund für die Verspätung ist.

Wie kann man als Fluggast die Entschädigung bei einer Flugverspätung erhalten

Um nach der Verspätung das Recht auf Ausgleichszahlungen geltend zu machen, sollte sich der Fluggast sofort bei der Fluggesellschaft nach dem Verspätungsgrund erkundigen und sich im besten Fall auch gleich den Verspätungsgrund schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Weiterhin ist es ratsam für die Geltendmachung des Anspruchs auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung Beweise wie Fotos, Tickets, Rechnungen, etc. um sie dann der Fluggesellschaft als Beweismittel vorzulegen. Weiterhin sollte der Fluggast darauf bestehen, dass ihm alle Betreuungsleistungen und Versorgungsleistungen zukommen durch die Fluggesellschaft. Weiterhin sollte der Fluggast schnellstmöglich seinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei der Fluggesellschaft geltend machen. Am besten erfolgt die Geltendmachung schriftlich und der Fluggast legt alle Beweise bei über die er verfügt.

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