Welche Rechte haben Kreuzfahrt-Passagiere bei einem Reisemangel?
Definition Reisemangel
Ein Reisemangel ist immer dann anzunehmen, wenn der Reisende weniger Leistungen erhält , als mit dem Reiseveranstalter vereinbart wurde.
Was sind Reisemängel bei einer Kreuzfahrt?
Der Wellengang bei einer Kreuzfahrt kann nicht als Reisemangel eingestuft werden, denn der Wellengang gehört bei einer Kreuzfahrt dazu. Sollte der Passagier einer Kreuzfahrt auf der Kreuzfahrt stürzen, dann ist darin das allgemeine Lebensrisiko zu sehen. Ein Sturz stellt eine Unannehmlichkeit dar, jedoch kein Lebensrisiko. Auch störende Mitreisende oder nächtelange Partys an Deck können nicht als Reisemangel eingestuft werden, denn vor der Buchung hat jeder Gast die Möglichkeit zu sehen, wo genau sich die Kabine auf dem Schiff befindet. Sollte die Buchung ohne Kabinenwahl erfolgen, dann ist durch den Passagier mit diesem Risiko zu rechnen. Ein Reisemangel ist jedoch dann anzunehmen, wenn eine Außenkabine durch den Reisende gebucht wurde und dann jedoch der Reisende eine Innenkabine erhält. Kommt es bei dem An- und Ablegen zu Lärm, dann ist darin nur eine hinzunehmende Unannehmlichkeit zu erblicken. Es kann weiterhin zu Dieselgeruch an Deck von älteren Schiffen kommen, ohne das darin ein Reisemangel zu sehen ist.
Rechte bei Mangel bei einer Kreuzfahrt
Liegen defekte Stabilisatoren vor, dann ist eine 50 % Minderung des anteiligen Tagespreises für jede gestörte Nacht möglich. Bei einer dreistündigen Verspätung kann der Passagier bis zu 25 % mindern. Bei einer größeren Verspätung ist sogar eine Minderung von 50 % möglich. Auch bei einer Routenänderung während der Kreuzfahrt kann der Passagier mindern. Wird eine Kreuzfahrt wegen eines technischen Problems abgesagt, dann kann der Passagier die volle Erstattung des Reisepreises erhalten.