Wann gilt ein Flug als verspätet?

Aus PASSAGIERRECHTE
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Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 04.09.2014 – Az.: C-452/13 entschieden, dass für die Bemessung einer Flugverspätung der Moment als Ankunftszeit gilt, wenn mindestens eine Flugzeugtür zum Ausstieg geöffnet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann demnach mit der Berechnung der Verspätung des Flugzeuges begonnen werden. Verspätet ist ein Flug bereits dann, wenn er nach seiner ursprünglich geplanten Ankunftszeit am Endziel eintrifft. Eine andere Frage ist, ab wann eine Verspätung für etwaige Ansprüche des Fluggastes relevant wird. Für Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung wird eine Verspätung erst ab 3 Stunden relevant. Erst nach einer Verspätung von drei Stunden steht dem von einer Verspätung betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu. Bei einer geringeren Verspätung ist davon auszugehen, dass es sich um eine zumutbare Beeinträchtigung handelt, die der Fluggast so hinzunehmen hat.