Wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung?

Aus PASSAGIERRECHTE
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Definition Flugverspätung

Von einer Flugverspätung ist immer dann auszugehen, wenn der geplante Flug zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet, als ursprünglich vorgesehen war.

Zeitpunkt der Entschädigung

Grundsätzlich steht dem Fluggast bei einer Verspätung ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu. Dazu muss es sich jedoch um eine Verspätung von mindestens drei Stunden handeln. Erst ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden kann dem Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zustehen. Alle Verspätungen unter drei Stunden sind als Unannehmlichkeit von dem Fluggast so hinzunehmen.

Höhe der Ausgleichszahlung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Verspätung annehmen zu können.

• Flugstrecke Entfernung weniger als 1.500 km - Abflugverspätung von 2 oder mehr Stunden

• Flugstrecke Entfernung größer als 1.500 km innergemeinschaftlich, ansonsten 1.500 - 3.500 km - Abflugverspätung von 3 oder mehr Stunden

• Flugstrecke größer als 3.500 km - Abflugverspätung von 4 oder mehr Stunden

Grundsätzlich hat der von der Verspätung betroffene Fluggast jedoch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro.

Siehe auch