Vertrag sui generis
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Ein Vertrag sui generis (auch „atypischer Vertrag“ bzw. „Vertrag eigener Art“) ist eine schuldrechtliche Vertragsart.
Definition
Der Vertrag sui generis stellt bewusst eine eigenständige Vertragsart dar, die keine Mischung aus anderen Vertragsarten beinhaltet.
Er zeichnet sich dadurch aus, dass der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist.
Im Gegensatz zu gemischten Verträgen werden bei Verträgen sui generis lediglich die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften angewendet, welche unter Umständen durch analoges Heranziehen anderer Normen für typenähnliche Vertragsverhältnisse erweitert werden.
Bei einem Reisevertrag handelt es sich um einen Vertrag sui generis, der in der Regel dem Werkvertrag ähnlich ist.