Kreuzfahrt Reisemangel

Aus PASSAGIERRECHTE
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Siehe: Ansprüche bei mangelhafter Kreuzfahrt.

Ein Reisemangel ist im Reiserecht ein Mangel, bei dem eine in einem Reise- oder Beförderungsvertrag zugesagte Reiseleistung entweder gar nicht, unvollständig oder abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung erbracht wurde.

Liste mit Reisemängeln

Kabine kleiner

Wenn die Kabine auf einem Kreuzfahrtschiff kleiner ist als gebucht, begründet dies das Recht, den Reisepreis nachträglich zu mindern. Dies gilt auch für eine grundlegend andere Aufteilung der Kabine oder Suite als im Prospekt angegeben. Das gilt sowohl für Angaben in Katalogen als auch digital im Internet. Lediglich eine Abweichung von maximal 10 Prozent der Größe der Kabine oder Suite ist vom Reisenden hinzunehmen (Amtsgericht Hamburg, Az.: 17a C 54/17).