Kann ich meine Reise nach China stornieren?

Aus PASSAGIERRECHTE
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Ob eine bereits gebuchte Reise nach China durch den Buchenden noch nach getätigter Buchung storniert werden kann, hängt ganz von den Bedingungen einer Stornierung des jeweiligen Reiseveranstalters ab. Je eher die Reise storniert wird, umso größer sind die Chancen des Buchenden den Großteil des Reisepreis zurückerstattet zu erhalten. Eine Ausnahme bzw. ein Grund für eine Stornierung kann sich jedoch ergeben, wenn der Veranstalter die Reise nach Vertragsschluss wesentlich verändert (§ 651 a Abs. 5 BGB). Das kann zum Beispiel eine erhebliche Änderung der Flugzeiten, der Flugrouten, des Hotels oder des Besuchsprogramms sein. Tritt eine dieser Situationen ein, dann kann der Reisende von der Reise zurücktreten, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. So erfolgte z.B. durch den Bundesgerichtshof eine Entscheidung (Urt. v. 16.01.18, Az.: X ZR 44/17) darüber, dass ein Reisender von seiner China-Reise zurücktreten durfte, weil der Veranstalter den ursprünglich geplanten Besuch von Verbotener Stadt und Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade gestrichen hatte und stattdessen eine Tempelbesichtigung in den Reiseplan aufnahm. In diesem Fall erhielt der Kläger den Reisepreis zurückerstattet.