Duty-free

Aus PASSAGIERRECHTE
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Duty-free-Shops sind Warenhäuser oder Einzelhandelsgeschäfte, die sich vorwiegend zwischen zwei Grenzkontrollstellen befinden, insbesondere in Abflughallen auf internationalen Flughäfen, auf Fähren u.Ä. Die in Duty-free-Shops verkauften Waren sind frei von Steuern und Zollabgaben. Welche Produkte zollfrei verkauft werden können sowie die Berechnung des Zolls variiert je nach Gesetzgebung des jeweiligen Staates.

Einige Länder erheben Steuern auf die mitgebrachten Waren, obwohl sie in einem Duty-free-Shop erworben wurden, oder wenn der Wert oder die Menge eine bestimmte Höchstgrenze übersteigt.

Duty-free-Shops sind in den internationalen Abflugbereichen von Verkehrsflughäfen, in Seehäfen oder Bahnhöfen zu finden, oft kann man die entsprechenden Artikel steuerfrei auch an Bord eines Flugzeuges oder eines Schiffes kaufen. Duty-free-Shops für Auto- und Bahnreisende sind unüblich.

Für Flugreisen innerhalb der Europäischen Union gelten seit dem 1. Juli 1999 die üblichen Duty-free-Preise offiziell nicht. Manche Shop-Betreiber bieten den Fluggästen dieser Flüge trotzdem die Waren steuerfrei an und übernehmen die Steuer- und Abgabenlast selber.

Laut Angaben der Tax Free World Association werden die meisten Duty-free-Einkäufe mit 35% im asiatisch-pazifischen Raum getätigt, gefolgt von Europa mit 34% und Nord- und Südamerika mit 24%. Am meisten werden mit 31% Düfte und Kosmetika, mit 17% Weine und Spirituosen sowie Tabakwaren gekauft.

Der umsatzstärkste Duty-free-Shop befindet sich im Flughafen Dubai. Im Oktober 2014 belief sich der Jahresumsatz bis dahin auf 1,53 Milliarden Dollar und machte mehr als 5% des weltweiten Duty-free-Umsatzes aus.

Dass die Ware steuer- und zollfrei verkauft wird, bedeutet noch nicht, dass sie sehr günstig ist. Preise in identischen Duty-free-Shops können sehr variieren. Sie hängen oft von der Konkurrenzlage in der jeweiligen Gegend ab, insbesondere wenn sie, zum Beispiel in einem Flughafen, von einem Unternehmen betrieben werden. Konkurrenz gibt es bereits dadurch, dass immer mehr Fluggesellschaften (z.B. Emirates, Singapore Airlines, Delta Airlines, Avianca) Duty-free-Waren an Bord.

Geschichte

Der weltweit erste Duty-free-Shop eröffnete 1947 im Flughafen Shannon in Irland, um Kunden transatlantische Flüge, welche zwischen Europa und Nordamerika zur Betankung einen Zwischenstopp machten, zu bedienen. Der Shop erfreute sich sofort großer Beliebtheit und das Konzept wurde weltweit mehrfach kopiert. Eines der ältesten Duty-free-Unternehmen ist Duty Free Shoppers (DFS), gegründet in 1960 und ansässig in Hong Kong. Der erste Shop eröffnete auch in Hong Kong und das Unternehmen expandierte rasch nach Europa und in andere Teile der Welt. Die Zulassung für Duty-free-Verkäufe in Hawaii im Jahr 1960 bedeutete einen Durchbruch für das Unternehmen, das sich nun auf den wachsenden Flugverkehr aus Japan konzentrierte. Im Laufe der Jahre expandierte DFS weiter, etablierte Duty-free-Shops in städtischen Einkaufszentren und außerhalb von Flughäfen und entwickelte sich zum weltweit größten Reiseeinzelhandel. 1996 erwarb die Aktiengesellschaft LVMH Moët Hennessy – Louis Vuitton S.A. die Mehrheit der Aktien der DFS Group und betreibt das Unternehmen heute zusammen mit dem Gründer Robert Warren Miller. Die Investition repräsentiert die kombinierte Vision von Luxusgütern und Reiseeinzelhandel, sodass sich die Spezialisierung des Unternehmens auf Luxus und Mode verschob.

Duty-free außerhalb der Häfen

Einige Duty-free-Shops werden in zentralen Geschäftsvierteln außerhalb von Flug-, Seehäfen u.Ä. Zum Beispiel in Japan kann jeder Besucher, der nachweislich weniger als sechs Monate im Land verbracht hat, Duty-free-Waren kaufen. Duty-free-Shops sind auch ein Standbein in der Tokios Elektronikmeile Akihabara.

Die thailändische Geschäftskette King Power hat Geschäfte, wo Duty-free-Produkte vorbestellt und zum Abreisetermin zum Flughafen geliefert werden können. Für bestimmte andere Einkäufe kann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer am Flughafen geltend gemacht werden.

Auf den Philippinen gibt es unweit vom Flughafen Ninoy Aquino International das weltweit einzigartige Einkaufszentrum Duty Free Philippines Fiestamall. Die in diesem Einkaufszentrum verkauften Waren sind oft Importprodukte aus der ganzen Welt (hauptsächlich USA, Asien und Australasien) und sind in keinem anderen Ladengeschäft des Landes zu finden, außer in anderen Duty-free-Shops. Touristen, Besucher und zurückkehrende Bürger der Philippinen statten diesem Zentrum kurz nach der Ankunft einen Besuch ab, da nur ankommende Fluggäste hier einkaufen dürfen. Der Zutritt wird nur gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes gewährt. Der Besucher bekommt eine Shopping-Karte ausgehändigt, die er an der Kasse zur Validierung der Käufe präsentiert. Bis zu einem bestimmten Betrag bleiben die Einkäufe steuer- und abgabenfrei, auf alle Einkäufe danach sind lokale und nationale Steuern zu entrichten.

Duty-free-Shops in Australien sind nach der Einführung der Steuer auf Waren und Dienstleistungen so gut wie verschwunden. Heute befinden sich fast alle Duty-free-Läden dort in den internationalen Flughäfen. Einwohner und Touristen dürfen jedes Produkt innerhalb von 60 Tagen vor der Abreise kaufen und die Steuern zurückverlangen, wenn sie die Zollkontrolle auf dem Flughafen passieren. Sie dürfen die Produkte während des Aufenthaltes nutzen. Vor der Einführung der Steuer konnten Duty-free-Produkte nur gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und eines Flugtickets erworben werden und mussten in einem verschlossenen Plastikbeutel bleiben, bis Fluggäste das Zollgebiet eines Flughafens verlassen haben. Duty-free-Waren mit einem Gesamtwert von über 300 australische Dollar können zur Rückerstattung der Steuer geltend gemacht werden, solange sie bei der Abreise im Handgepäck mitgeführt und an einem Schalter für Tourist Refund Scheme vorgelegt werden können. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die Produkte während des Aufenthaltes vollständig genutzt werden können, was jedoch offensichtlich für Verbrauchsgüter wie Nahrungsmittel und Getränke oder jegliche Dienstleistungen (Flugtickets, Hotelkosten) nicht geeignet ist.

Situation in der EU

Jeder Reisende, der seinen ständigen Wohnsitz außerhalb des EU-MwSt-Bereiches hat, darf in den teilnehmenden Geschäften in der EU steuerfrei einkaufen. Der Reisende bezahlt die Mehrwertsteuer wie üblich und kann die Erstattung bei der Ausfuhr der Waren verlangen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union
  • Maximale Aufenthaltsdauer in der EU sechs Monate
  • Einkäufe nicht länger als drei Monate vor der Ausfuhr bzw. Abreise

Der Reisende erhält ein Formular in dem teilnehmenden Geschäft, das er ausfüllen und beim Zoll beim Verlassen der EU vorlegen muss. Manchmal muss auch die Ware gezeigt werden. Nur Waren, die für den persönlichen Gebrauch sind, können für die Erstattung geltend gemacht werden. Die gestempelten Formulare und Belege werden dann an den Händler oder dessen Vertreter geschickt.
In den meisten Fällen gibt es einen Mindesteinkaufswert, um die Steuererstattung in den Anspruch zu nehmen. Die tatsächliche Höhe der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Steuersatz in den einzelnen Ländern.

Sicherheit

Reisende auf Langstreckenflügen mit mindestens einem Zwischenstopp sollten beim Erwerb von Getränken oder Parfüms im letzten Transitflughafen vorsichtig sein, da sie damit über der zulässigen Menge an Flüssigkeiten im Handgepäck liegen können und ihre Einkäufe beim Boarding beschlagnahmt werden können. Dies gilt nicht für Passagiere, die am selben Tag innerhalb der EU, Singapur oder Kroatien reisen, solange die flüssigen Artikel in einem versiegelten Plastikbeutel mit Quittung verpackt sind.

Duty-free-Shops im Ankunftsbereich werden immer verbreiteter. Man findet sie in den meisten Teil von Süd- und Zentralamerika und der Karibik sowie in Südostasien und Ozeanien. Diese Methode löst alle Probleme mit dem Transit von Flüssigkeiten, da sie nicht mehr an Bord des Flugzeuges mitgeführt werden.

Einige Fluggesellschaften verbieten aus Sicherheitsgründen den Verkauf von bestimmten scharfen Gegenständen. Aus demselben Grund können einige Artikeln, die scharfe Teile haben (zum Beispiel Modellflugzeuge) während des Fluges gekauft und erst in der Heimat des Fluggastes empfangen werden.

Duty-free im Ankunftsbereich

Einige Staaten, darunter Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Island, Indien, Jamaica, Kenia, Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Panama, die Philippinen, Sri Lanka, die Schweiz, die VAE und Taiwan haben Duty-free-Läden im Ankunftsbereich, wo ankommende Passagiere Waren unmittelbar vor dem Passieren der Zollkontrolle erwerben können. Dies spart nicht nur die Unannehmlichkeit, die Waren auf der ganzen Welt mit sich tragen zu müssen, sondern löst auch das oben erwähnte Sicherheitsproblem. Die Europäische Union erlaubt keine Duty-free-Shops im Ankunftsbereich. Einige Flughäfen verkaufen an der Gepäckausgabe als steuerfrei ausgezeichneten Waren, die Steuern werden dabei rabattiert. Normalerweise können Spirituosen und Tabakwaren bei der Ankunft in einem Mitgliedsstaat der EU nicht steuerfrei gekauft werden, da für sie im Land oft hohe Verbraucher- und Verkaufssteuern gelten, die im Preis inbegriffen sind. In einigen Ländern sind die Steuern für Alkohol und Tabakwaren niedriger, als in anderen, weshalb die Preise immer noch konkurrenzfähig und vergleichbar zu den Duty-free-Preisen scheinen.

Beispiele

Dubai Duty-free

Das 1983 gegründete Unternehmen Dubai Duty Free (DFF) betreibt Duty-free-Shops im Flughafen Dubai. Es ist das weltweit umsatzstärkste Duty-free-Unternehmen.
Die Entwicklung des Unternehmens ging mit dem Ausbau und Wachstum des Flughafens einher. Bereits 1988 wuchs die Anzahl der anfliegenden Fluggesellschaften auf 57, die Anzahl der Destinationen auf 87 mit einem jährlichen Passagieraufkommen von 4 Millionen. Der Umsatz des Duty-free-Bereiches im ersten Jahr nach der Eröffnung betrug 44.000 Dollar. In den ersten drei Jahren nach der Eröffnung betrug der Umsatz bereits 32 Millionen Dollar. Im Jahr 1987 öffnete der erste Duty-free-Shop im Ankunftsbereich des Flughafens, die Tageseinnahmen beliefen sich auf etwa 200.000 Dollar. Im Jahr 1990 wurden 5 Millionen Fluggäste bedient, die Einkäufe im Gesamtwert von 95 Millionen Dollar tätigten. Die Umsatzentwicklung wurde jedoch durch den Zweiten Golfkrieg stark betroffen, sodass die 100-Millionen-Marke erst in zwei weiteren Jahren erreicht wurde.

Mit der Eröffnung des Sheikh Rashid Terminals im Jahr 2000 stieg die Anzahl der Mitarbeiter des Dubai Duty Free auf 900 Personen und die Verkaufsfläche vergrößerte sich auf 5.400 Quadratmeter. 2003, 20 Jahre nach der Eröffnung, erwirtschaftete das Unternehmen einen Jahresumsatz in Höhe von 380 Millionen Dollar. Die Milliardenmarke wurde im Jahr 2011 überschritten. Das Unternehmen beschäftigt heute circa 6.000 Mitarbeiter.

Dufry

Dufry AG ist ein internationaler Reiseeinzelhandel mit Sitz in der Schweiz. Das Unternehmen wurde 1865 unter dem Namen „Weitnauer“ gegründet und stieg 1948 ins Duty-free-Geschäft ein. Das erste Duty-free-Einzelhandelsgeschäft wurde 1952 in Paris/Le Bourget eröffnet. Den heutigen Namen Dufry trägt das Unternehmen seit 2003. Dufry betreibt circa 1.700 Geschäfte in Flughäfen, auf Kreuzfahrtschiffen, Seehäfen, Bahnhöfen und touristischen Gebieten in mehr als 60 Ländern der Welt. Das Unternehmen beschäftigt 21.000 Mitarbeiter.

World Duty Free

World Duty Free Group (WDFG) entstand aus der Fusion der Unternehmen Aldeasa, World Duty Free and Alpha Group im Jahr 2013, die in Bezug auf die Marktsegmente und geografische Lage komplementär waren. Das neue Unternehmen betreibt mehr als 550 Duty-free-Shops in 20 Ländern der Welt. Es ist stark in Spanien, im Vereinigten Königreich, Mittleren Osten, Nord- und Lateinamerika präsent.
Im November 2013 gewann das Unternehmen die Ausschreibung für 11 Duty-free-Shops im Flughafen Helsinki-Vantaa – die ersten des Unternehmens in der nordischen Region. Dadurch konnte WDFG vier Duty-free- und ein Duty-paid-Shop, darunter zwei Shoppingmeilen mit Produkten der Kernkategorien Kosmetika, Spirituosen, Tabakwaren und Süßigkeiten.

Siehe auch