Cross-Border-Selling

Aus PASSAGIERRECHTE
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Cross-Border-Selling oder auch Überkreuzbuchung ist eine Sparmethode des Passagiers beim Buchen von Flugscheinen. Hierbei bucht der Fluggast einen günstigeren kombinierten Hin- und Rückflug, obwohl er nur eine Flugstrecke benötigt. Dies ist dann möglich, wenn kombinierte Hin- und Rückflüge so günstig angeboten werden, dass ein Einzelflug teurer wäre. Durch das Buchen von Flugscheinen mit sich überkreuzenden Daten soll dabei die gesetzliche Mindestaufenthaltsdauer am Zielort umgangen werden. Das bedeutet, dass mindestens zwei Buchungen zeitlich so ineinander verschachtelt werden, dass dieses Gesetz nicht mehr greift. Die zweite Buchung wird dabei so durchgeführt, dass ein auf diese Weise gebuchter Hinflug zum tatsächlichen Rückflug der ersten Buchung wird. Dies ist insbesondere in solchen Fällen günstiger, in denen die Fluggesellschaft Rückflüge nur sehr teuer anbietet, die nur wenige Tage hinter dem Hinflug liegen. Eine zweite Möglichkeit des Cross-Border-Sellings besteht darin, zwei Hin- und Rückflüge zu buchen, von denen jeweils nur eine Teilstrecke zu einem gewünschten Termin in Anspruch genommen wird. Hierbei werden Sonderangebote genutzt, bei denen zwei Flüge günstiger sind als ein Flug im regulären Tarif. Bisher haben Fluggesellschaften oftmals versucht, solche Buchungen zu erschweren, indem sie den Rückflug verweigern, falls der Hinflug nicht angetreten wird. Dies wurde jedoch in Deutschland bei verschiedenen Gerichtsurteilen als unzulässig erachtet.