Berechnung Ausgleichsanspruch

Aus PASSAGIERRECHTE
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Siehe: Entfernung nach der Großkreismethode, Verspätung, Flugverspätung.


Berechnung weitergehende Kosten

Bucht ein Reisender einen Flug mit Anschlussflug, und kommt dieser aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls erst nach Mitternacht an, muss die Airline das Taxi des Gastes zahlen. Dies gilt dann, wenn die Weiterfahrt zum Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zeitnah möglich ist. Für die Beurteilung des Ausgleichszahlungsanspruchs kommt entscheidend darauf an, dass der letzte Zielort auch bei mehrteiligen Flugbeförderungen nicht oder mit einer erheblichen Verspätung erreicht wurde. Dabei ist es angesichts des umfassenden und weitreichenden Schutzzweckes der VO unerheblich, ob es zu der Verzögerung oder Annullierung auf der ersten oder zweiten Teilstrecke gekommen ist. Denn die Annullierung oder Verspätung eines Anschlussfluges bereitet den Fluggästen ebenso Unannehmlichkeiten wie das Verpassen eines Anschlussfluges infolge der Verspätung eines Zubringerfluges. Bei einer aus mehreren Teilflügen bestehenden Flugbeförderung ist daher nicht auf die Entfernung zwischen Start- und Zielort des verspäteten oder annullierten Teilfluges, sondern auf die gesamte Flugstrecke abzustellen. Dies gilt jedenfalls bei einer einheitlichen Buchung und Durchführung der Teilflüge durch ein ausführendes Luftfahrtunternehmen.