Gepäckidentifizierungsmarke

Aus PASSAGIERRECHTE
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Begriff

Gepäckidentifizierungsmarken werden - unabhängig von dem Gepäckschein - für aufgegebenes Gepäck durch den Luftfrachtführer herausgegeben.

Dabei handelt es sich um zwei Teile:

  • Anhängerteil - wird direkt an dem Gepäck befestigt
  • Identifizierungsteil - wird dem Passagier ausgehändigt

Diese sogenannten Baggage-Tags sind mit den wichtigen Flugdaten wie Bestimmugsort, Flugnummer und Name des Passagiers bedruckt.

Probleme bei Gepäckbeförderung

Stellt der Passagier bei der Gepäckausgabe am Flughafen fest, dass sein Gepäck nicht auf dem Band erscheint, sollte er unbedingt sofort Maßnahmen ergreifen. Im Zweifelsfall stehen ihm Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter zu.

Siehe dazu:

Bei Feststellung eines Verlustes, einer Zerstörung oder Verspätung des Gepäcks am Zielflughafen: Gepäckverlust
Bei Beschädigung des Gepäcks während des Fluges: Gepäckbeschädigung
Rechtsgrundlage etwaiger Ansprüche ist im Wesentlichen das Montrealer Übereinkommen
Begriff des Gepäcks: Gepäck
Gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen Gerichtsstand bei Gepäckschäden