Reisevermittler

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Reisevermittler ist ein Unternehmen, das Reiseleistungen im Auftrag von diversen Reiseveranstaltern verkauft.

Definition

Reisevermittler sind in der Regel Reisebüros, die entweder als Handelsvertreter, oder als Handelsmakler auftreten. Der Unterschied besteht darin, dass im ersten Fall der Reisevermittler intensiver in die Distributionsstruktur seines Partnerunternehmens oder seiner Partnerunternehmen eingegliedert wird. Er unterhält langfristige Geschäftsbeziehung mit dem Reiseveranstalter bzw. Auftraggeber, aus welcher eine gewisse Pflicht zum Tätigwerden hervorgeht. Ein Handelsmakler ist zwar ebenso mit der Vermittlung der Reiseverträge beauftrag, jedoch fehlen hier die Merkmale einer pflichtähnlichen dauerhaften Bindung.

Unterschied zum Reiseveranstalter

Die Differenz folgt aus dem Wesen der Tätigkeit beider Akteure. Während der Reiseveranstalter die Leistungen entweder selbst produziert, oder diese von sonstigen Anbietern im eigenen Namen präsentiert, beschränkt sich die Arbeit des Reisevermittlers auf die Beratung der Kunden und Buchung bzw. Weiterleitung der Verträge. Ein Reisevermittler handelt stets im fremden Namen, auf fremde Rechnung und übernimmt keine Haftung für Reisemängel, soweit sie nicht durch seine eigene mangelhafte Organisation entstanden sind. § 651a Abs. 2 sieht außerdem die Haftung des Reisevermittlers als Reiseveranstalter vor, wenn es nicht eindeutig erkennbar ist, dass dieser ausschließlich im fremden Namen tätig ist.

Pflichten des Reisevermittlers

Allgemeine Pflichten

Reiseveranstalter und Reisevermittler haben teilweise gemeinsame Pflichten. Sie müssen den Reisenden über die Einreise- und Devisenvorschriften, allgemeine und gesundheitliche Gefahren, erforderliche Versicherungen und gegebenenfalls weitere spezifische Einzelheiten in Kenntnis setzen. Ferner hat der Reisevermittler dafür Sorge zu tragen, dass die an den Kunden angetragenen Angebote auch den tatsächlichen Leistungen des Reiseveranstalters entsprechen, die Abwicklung und Weiterleitung der Buchung fristgerecht und ordentlich erfolgt, der Reisende über seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag informiert ist. Der Reisevermittler hat die Auswahl seiner vermittelten Reiseveranstalter vorsichtig und entsprechend der Sorgfaltspflicht zu gestalten. Er darf keine wahrheitswidrigen Angaben oder Zusicherungen machen, die dem Reiseveranstalter belasten könnten.

Pflichten nach der Fluggastrechteverordnung

Sofern der Reisevermittler Flüge einer Fluggesellschaft vermittelt, ist fraglich, ob ihn auch Pflichten nach der VO-EG Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) treffen. Im Falle einer Annullierung des Fluges ist der Passagier gemäß Art. 5 VO-EG Nr. 261/2004 mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum zu informieren, anderenfalls hat er Ausgleichsansprüche gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Art. 7 der VO-EG Nr. 261/2004. Für die Sicherstellung der Information des Passagiers ist jedoch ausschließlich das ausführende Luftfahrtunternehmen verantwortlich (EuGH, Urt. v. 11.05.2017, Rs. C-302/16). Auch wenn der Reisevermittler fristgerecht informiert wird, muss die Fluggesellschaft sicherstellen, dass diese Information an den Passagier weitergegeben wird. Erhält der Passagier die Information über die Annullierung also nicht fristgemäß, so muss er seinen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Verordnung gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen richten. Dabei ist irrelevant, dass der Beförderungsvertrag lediglich zwischen dem Passagier und dem Reisevermittler besteht. Denn Informationspflicht bei Annullierung trifft alleine das ausführende Luftfahrtunternehmen. Der Fluggesellschaft bleibt schließlich die Möglichkeit gemäß Art. 13 VO-EG Nr. 261/2004 bei dem Reisevermittler Regress zu nehmen, d.h. den ihr durch dessen Versäumnis entstandenen Schaden durch die an den Passagier zu leistenden Ausgleichszahlungen ersetzt zu bekommen.

Links

Richtlinie der EWG über Anforderungen bei Pauschalreisen
Informationspflicht-Verordnung

Urteile und Rechtsprechung

Abgrenzung Reisevermittler/Reiseveranstalter