Reisevermittler

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Ein Reisevermittler ist ein Unternehmen, das Reiseleistungen im Auftrag von diversen Reiseveranstaltern verkauft.

Definition

Reisevermittler sind in der Regel Reisebüros, die entweder als Handelsvertreter, oder als Handelsmakler auftreten. Der Unterschied besteht darin, dass im ersten Fall der Reisevermittler intensiver in die Distributionsstruktur seines Partnerunternehmens oder seiner Partnerunternehmen eingegliedert wird. Er unterhält langfristige Geschäftsbeziehung mit dem Reiseveranstalter bzw. Auftraggeber, aus welcher eine gewisse Pflicht zum Tätigwerden hervorgeht. Ein Handelsmakler ist zwar ebenso mit der Vermittlung der Reiseverträge beauftrag, jedoch fehlen hier die Merkmale einer pflichtähnlichen dauerhaften Bindung.

Unterschied zum Reiseveranstalter

Die Differenz folgt aus dem Wesen der Tätigkeit beider Akteure. Während der Reiseveranstalter die Leistungen entweder selbst produziert, oder diese von sonstigen Anbietern im eigenen Namen präsentiert, beschränkt sich die Arbeit des Reisevermittlers auf die Beratung der Kunden und Buchung bzw. Weiterleitung der Verträge. Ein Reisevermittler handelt stets im fremden Namen, auf fremde Rechnung und übernimmt keine Haftung für Reisemängel, soweit sie nicht durch seine eigene mangelhafte Organisation entstanden sind. § 651a Abs. 2 sieht außerdem die Haftung des Reisevermittlers als Reiseveranstalter vor, wenn es nicht eindeutig erkennbar ist, dass dieser ausschließlich im fremden Namen tätig ist.

Pflichten des Reisevermittlers

Reiseveranstalter und Reisevermittler haben teilweise gemeinsame Pflichten. Sie müssen den Reisenden über die Einreise- und Devisenvorschriften, allgemeine und gesundheitliche Gefahren, erforderliche Versicherungen und gegebenenfalls weitere spezifische Einzelheiten in Kenntnis setzen. Ferner hat der Reisevermittler dafür Sorge zu tragen, dass die an den Kunden angetragenen Angebote auch den tatsächlichen Leistungen des Reiseveranstalters entsprechen, die Abwicklung und Weiterleitung der Buchung fristgerecht und ordentlich erfolgt, der Reisende über seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag informiert ist. Der Reisevermittler hat die Auswahl seiner vermittelten Reiseveranstalter vorsichtig und entsprechend der Sorgfaltspflicht zu gestalten. Er darf keine wahrheitswidrigen Angaben oder Zusicherungen machen, die dem Reiseveranstalter belasten könnten.

Links

Richtlinie der EWG über Anforderungen bei Pauschalreisen
Informationspflicht-Verordnung

Urteile und Rechtsprechung

Abgrenzung Reisevermittler/Reiseveranstalter