Amstgericht Mönchengladbach, Urteil vom 19.01.2013, Aktenzeichen 36 C 352/12 (Flightright AGB)
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Leitsatz AG Mönchengladbach, Urt. v. 19.01.2013, Az 36 C 352/12
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- Ein Inkassodienstleister, der wirbt "Wir kümmern uns um alles und Sie zahlen nur, wenn wir Erfolg haben!", kann sich durch die AGB keine Entschädigungszahlung wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung vorbehalten.
- Bei einer Klausel wie
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handelt es sich