Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft

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Ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde.

Die in der Definition erwähnte Verordnung ist zwischenzeitlich aufgehoben und mit zwei weiteren luftfahrtrechtlichen Sekundärrechtsakten in der Luftverkehrsdienste-VO aufgegangen. Für die Beurteilung ist nun Artikel 3 ff Luftverkehrsdienste-VO entscheidend.