Flugfrachtführer

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Begriff

Flugfrachtführer ist, wer sich durch einen Vertrag verpflichtet, Personen und Gepäck, sowie Güter auf dem Luftweg zu befördern. Eine gewerbsmäßige Ausführung ist nicht ausschlaggebend.

Haftung

  • Innerdeutsche Flüge: Der Flugfrachtführer haftet für verspätete Personenbeförderung und Personen- und Reisegepäckschäden nach dem Luftverkehrsgesetz (§§ 44-51);

Siehe auch

Flug

Montrealer Übereinkommen